Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Webseite muss von jedem genutzt und abgerufen werden können, inklusive Personen mit einer Behinderung (Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, körperliche Behinderungen, kognitive Behinderungen, etc.), welche oft Hilfssoftware (z. B. Screenreader) oder spezielle Geräte (z. B. Braillezeile) verwenden.
Das Musée national d’archéologie, d’histoire et d’art (Nationalmuseum für Archäologie, Geschichte und Kunst) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.mnaha.lu
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité (RGAA 4.1)[1] vereinbar.
Eine detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit wird zurzeit erstellt und das MNAHA bemüht sich, diese schnellstmöglich zu veröffentlichen.
[1] Die Allgemeinen Richtlinien für die Verbesserung der Barrierefreiheit ist eine Sammlung von Informationen und Werkzeugen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit der französischen Regierung.
Feedback und Kontaktangaben
Falls Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie bitte eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required. Bitte erwähnen Sie die betroffene Seite und beschreiben Sie das aufgetretene Problem möglichst genau.
Wenn möglich, fügen Sie Ihrer E-Mail bitte ein Bildschirmfoto (Screenshot) hinzu. Dies ermöglicht es uns das aufgetretene Problem besser zu verstehen.
Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von einem Monat zu antworten. Um das Problem dauerhaft und vernünftig zu lösen, wird die Behebung des mangelhaften barrierefreien Zugangs vorrangig behandelt.
Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zu Verfügung:
- schriftlich (Papierdokument oder Email)
- mündlich (Termin oder Telefon)
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie die
Möglichkeit, das Informations- und Presseamt [https://sip.gouvernement.lu/fr...], zu informieren, welches für
die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist. Entweder über dessen
Online-Antragsformular [https://sip.gouvernement.lu/fr...], oder den Ombudsmann [https://www.ombudsman.lu], Vermittler des
Großherzogtums Luxemburg.